Klasse B96
Mindestalter
- 18 Jahre bei Erteilung des Führerscheins
- 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)
Vorgeschriebene Theoriestunden
- 12 Doppelstunden Grundunterricht
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Vorgeschriebene Praktische Stunden
In der praktischen Ausbildung fallen, neben den Fahrstunden für die Grundausbildung gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung, 5 Sonderstunden an für
- 3,5 Stunden Praxis
- 1 Fahrstunden im Verkehr
Die Anzahl der Fahrstunden für die Fahrgrundausbildung ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt des Fahrschülers.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie: Ausweis/Pass, Führerschein
- Fahrerlaubnisantrag
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
- Gesamtmasse der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf 4‘250 kg nicht überschreiten.