Klasse AM - Motorrad
Mindestalter
- 15 Jahre bei Erteilung des Führerscheins
Vorgeschriebene Theoriestunden
- 12 Doppelstunden Grundunterricht
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Vorgeschriebene Praktische Stunden
- In der praktischen Ausbildung B fallen, neben den Fahrstunden für die Grundausbildung gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung, keine Fahrstunden für Sonderfahrten an.
- Die Anzahl der Fahrstunden für die Fahrgrundausbildung ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt des Fahrschülers.
Erforderliche Unterlagen
- 1 biometrisches Passbild
- Kopie Ausweis/Pass
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Fahrerlaubnisantrag (bekommst Du von uns)
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
-
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit:
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
- einem Hubraum von max. 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
- oder einer maximalen Nenndauerleistung von 4 kW (bei Elektromotoren) - Dreirädrige Kleinkrafträder bis max. 45 km/h
- Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (z. B. Quad/Leicht-PKW) bis max. 45 km/h, max. 50 cm³ bzw. 4 kW und einer Leermasse von max. 425 kg (ohne Batterien bei E-Fahrzeugen).