Klasse BE
Mindestalter
- 18 Jahre bei Erteilung des Führerscheins
- 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)
Vorgeschriebene Theoriestunden
Für diese Klasse gibt es keine Theorieprüfung, somit ist auch kein Theorieunterricht erforderlich
Voraussetzung
Vorbesitz der Klasse B
Vorgeschriebene Praktische Stunden
In der praktischen Ausbildung in der Klasse B fallen, neben den Fahrstunden für die Grundausbildung gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung, 12 Sonderstunden an für:
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Die Anzahl der Fahrstunden für die Fahrgrundausbildung ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt des Fahrschülers.
Erforderliche Unterlagen
- 1 biometrisches Passbild
- Kopie Ausweis/Pass
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Fahrerlaubnisantrag (bekommst Du von uns)
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
- Anhänger über 750 kg zG. bis max. 3‘500 kg
- Gesamtmasse der Kombination auf Zugfahrzeug und Anhänger darf 7‘000 kg nicht überschreiten. (PKW bis 3‘500kg + Anhänger bis 3‘500 kg)