Mindestalter

- 18 Jahre bei Erteilung des Führerscheins
- 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)

Vorgeschriebene Theoriestunden

Für diese Klasse gibt es keine Theorieprüfung, somit ist auch kein Theorieunterricht erforderlich

Voraussetzung

Vorbesitz der Klasse B

Vorgeschriebene Praktische Stunden

In der praktischen Ausbildung in der Klasse B fallen, neben den Fahrstunden für die Grundausbildung gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung, 12 Sonderstunden an für:

- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Die Anzahl der Fahrstunden für die Fahrgrundausbildung ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt des Fahrschülers.

Erforderliche Unterlagen

- 1 biometrisches Passbild
- Kopie Ausweis/Pass
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Fahrerlaubnisantrag (bekommst Du von uns)

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

Mit Grip sicher ans Ziel

Mach den ersten Schritt zum Führerschein.