Klasse A2 - Motorrad
Mindestalter
18 Jahre bei Erteilung des Führerscheins
Vorgeschriebene Theoriestunden
- 12 Doppelstunden Grundunterricht
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Vorgeschriebene Praktische Stunden
In der praktischen Ausbildung in der Klasse B fallen, neben den Fahrstunden für die Grundausbildung gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung, 12 Sonderstunden an für:
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Die Anzahl der Fahrstunden für die Fahrgrundausbildung ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt des Fahrschülers.
Erforderliche Unterlagen
- 1 biometrisches Passbild
- Kopie Ausweis/Pass
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Fahrerlaubnisantrag (bekommst Du von uns)
Besonderheit beim Aufstieg von A1 auf A2
- Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A1) ist kein Theorieunterricht vorgesehen, somit entfällt die Theorieprüfung.
- Für die Erweiterung ist das Bestehen einer praktischen Prüfung vorgeschrieben.
- Eine Praktische Ausbildung ist nicht erforderlich. Dennoch muss sich der Fahrlehrer davon überzeugen, dass der Führerscheinbewerber die hierfür vorgesehenen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, bevor er Ihn zur Prüfung anmeldet.
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
- Mittelschwere Krafträder mit einer Motorleistung von max. 35 kW
- Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,2 kW nicht übersteigen
- die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
- Eingeschlossene Klassen AM, A1