Klasse A1
Mindestalter
16 Jahre bei Erteilung des Führerscheins
Vorgeschriebene Theoriestunden
- 12 Doppelstunden Grundunterricht
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Vorgeschriebene Praktische Stunden
In der praktischen Ausbildung in der Klasse B fallen, neben den Fahrstunden für die Grundausbildung gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung, 12 Sonderstunden an für:
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Die Anzahl der Fahrstunden für die Fahrgrundausbildung ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt des Fahrschülers.
Erforderliche Unterlagen
- 1 biometrisches Passbild
- Kopie Ausweis/Pass
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Fahrerlaubnisantrag (bekommst Du von uns)
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
- Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von max. 11 kW.
- Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW nicht übersteigen
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von bis 15 kW
- Eingeschlossene Klasse AM