Klasse A - Motorrad
Mindestalter
24 Jahre bei Erteilung des Führerscheins oder 20 Jahre bei mindestens 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2
Vorgeschriebene Theoriestunden
- 12 Doppelstunden Grundunterricht
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht. Bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse kann sich die Anzahl reduzieren.
Vorgeschriebene Praktische Stunden
In der praktischen Ausbildung in der Klasse B fallen, neben den Fahrstunden für die Grundausbildung gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung, 12 Sonderstunden an für:
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Die Anzahl der Fahrstunden für die Fahrgrundausbildung ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt des Fahrschülers.
Erforderliche Unterlagen
- 1 biometrisches Passbild
- Kopie Ausweis/Pass
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Fahrerlaubnisantrag (bekommst Du von uns)
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
- Krafträder (Motorräder) ohne Leistungsbegrenzung und ohne Hubraumbeschränkung
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW (Mindestalter hierfür: 21 Jahre)
- Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM