KLASSE B / BF17

Mindestalter

- 18 Jahre bei Erteilung des Führerscheins
- 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)

Vorgeschriebene Theoriestunden

- 12 Doppelstunden Grundunterricht
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Vorgeschriebene Praktische Stunden

In der praktischen Ausbildung in der Klasse B fallen, neben den Fahrstunden für die Grundausbildung gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung, 12 Sonderstunden an für:

- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Die Anzahl der Fahrstunden für die Fahrgrundausbildung ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt des Fahrschülers.

Erforderliche Unterlagen

- 1 biometrisches Passbild
- Kopie Ausweis/Pass
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Fahrerlaubnisantrag (bekommst Du von uns)

Zusätzlich bei BF17

- Antrag Begleitperson, Kopie: Ausweis/Pass, Führerschein

- Die Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (Klasse B) sein und darf maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister Flensburg haben.

Schlüsselzahl 197

Der B197-Führerschein (Schlüsselzahl 197) ermöglicht es in Deutschland die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abzulegen, ohne auf das Fahren von Schaltwagen verzichten zu müssen. Voraussetzung sind mindestens 10 Fahrstunden (à 45 Min.) auf einem Schaltwagen sowie eine 15-minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer. Nach der Prüfung dürfen sowohl Schalt- als auch Automatik-Pkw im In- und Ausland gefahren werden.

Schlüsselzahl 78

Die Führerscheinklasse B78 ist eine Einschränkung der Klasse B, die dazu berechtigt, ausschließlich Fahrzeuge mit Automatikgetriebe zu führen. Wer die praktische Fahrausbildung und praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegt, erhält diese Schlüsselzahl. Manuelle Schaltwagen dürfen mit dem Führerschein für die Klasse B78 nicht geführt werden.

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

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